Mietbedingungen
Mietpreis & Zahlungsmodalitäten
Der Verein und die Mietpartei einigen sich vor Vertragsunterzeichnung auf einen Mietpreis und Zusatzleistungen.
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 50% des Mietpreises zu leisten. Bei Schlüsselübergabe ist der Restbetrag fällig. Die Zahlungen sind bevorzugt per Überweisung zu leisten.
Bei einer verspäteten Schlüsselrückgabe behält sich der Verein vor, der Mietpartei für jede angefangene überzogene Stunde 50,-€ zu berechnen.
Essen & Getränke
Bei uns gibt es keine Bewirtung, das bedeutet, dass Du in der Gestaltung der Verpflegung völlig frei und nicht an uns oder einen Caterer gebunden bist.
Falls Du einen Imbisswagen bestellen möchtest, ist das Parken in der unmittelbaren Nähe zum Vereinsheim mit einer Einfahrgenehmigung der Stadt möglich.
Für die Kühlung der Getränke stehen u.a. 2 große Industriekühlschränke bereit.
Gläser, Geschirr und Besteck
Im Vereinsheim stehen Gläser, Geschirr und Besteck (ca. 70 Gedecke) zur Verfügung. Sollte mal etwas kaputt gehen ist das nicht tragisch, Du bist aber dazu verpflichtet uns dies bei der Übergabe mitzuteilen, damit die nächste Veranstaltung auch auf ein vollständiges Gedeck zugreifen kann.
Grillen
Die Aufstellung eines Grills ist nur auf der gepflasterten Fläche gestattet und es ist unbedingt darauf zu achten, dass umliegende Flächen & Bebauungen nicht gefährdet werden. Der Grill muss von der Mietpartei selbst organisiert werden - es ist kein Grill vorhanden.
Poltern
Bei Polterabenden darf nur auf der gepflasterten Fläche gepoltert werden. Es darf nur normales Poltergut genutzt werden - Waschbecken, Toilettentöpfe, Dachziegeln, Computerabfälle, Glas etc. sind nicht erlaubt. Bitte im Anschluss alle Scherben, auch versehentliche auf der Grünfläche gelandete, beseitigen. Das Poltergut ist anschließend von der Mietpartei zu entsorgen!
Lautstärke & Nachtruhe
Es gilt von allen an der Veranstaltung teilnehmenden Personen die Nachtruhe ab 22:00 einzuhalten. Die Musik ist auf Zimmerlautstärke zu halten. Die Lautsprecher dürfen nicht auf die Terrasse oder an die geöffneten Fenster gestellt werden. Die Fenster und Eingangstüre sind abhängig von der gewählten Lautstärke nach 22.00 Uhr ebenfalls geschlossen zu halten, um die nächtliche Ruhe nicht zu stören.
Jedes einzelne Mitglied des Vorstandes ist berechtigt, aus den genannten Gründen und/oder ähnlichem Verhalten eine laufende Veranstaltung abzubrechen. Den Anordnungen des Vorstandsmitgliedes ist unverzüglich Folge zu leisten.
Sollte es durch Zuwiderhandlungen zu Ordnungsstrafen oder gar Schließung des Vereinsheimes kommen, kommt die Mietpartei für die entstandenen Kosten und eventuellen Mietausfälle auf. Als Konsequenz, die sich für den Verein aus Zuwiderhandlung ergeben könnte, z.B. Schließung des Vereinsheimes durch die Ordnungsbehörde, behalten wir uns Schadensersatzforderungen ausdrücklich vor.
Gebäudesicherheit
Türen & Fenster: Beim Verlassen des Vereinsheimes sind alle Fenster und Türen sowie die Fensterläden zu verschließen.
Schlüssel: Die im Rahmen der Vermietung ausgehändigten Schlüssel für das Vereinsheim gehören zu einer Schließanlage. Bei Verlust muss der Verein aus versicherungstechnischen Gründen die Schließanlage neu einstellen lassen und die zugehörigen Schlüssel für die Anzahl der Schlüsselinhaber erneuern. Für die Kosten muss die Mietpartei bei Verlust aufkommen.
Hygieneartikel & Reinigungsmaterial
Eine Grundausstattung an Hygieneartikeln ist im Mietpreis enthalten. Abhängig von der Anzahl der Gäste ist diese durch die Mietpartei selbst aufzustocken, damit weder Seife, Toilettenpapier oder Papierhandtücher ausgehen.
Auch Müllbeutel oder ein paar Reinigungslappen für die Theke oder Küche sollten durch die Mietpartei mitgebracht werden, damit die Veranstaltung eine saubere Sache wird.
Reinigung
Die Räumlichkeiten des Vereinsheimes sind grundsätzlich gereinigt bei der Schlüsselrückgabe zu übergeben, so dass unmittelbar eine weitere Vermietung möglich ist.
Besen, Handfeger & Kehrschaufel, Aufnehmer & Eimer stehen im Nebenraum zur Verfügung und sind jederzeit zugänglich.
Küche & Material
Gläser, Geschirr und Besteck sind zu ordentlich reinigen
Zapfbestecke sind unter fließendem Wasser von Hand und ohne Spülmittel gründlich auszuspülen
Die Theke ist gründlich zu reinigen. Dazu gehören auch die Becken und Bleche der Theke
Innenraum, Böden
In jedem Fall muss der Boden gefegt werden
Falls notwendig ist die gesamte Örtlichkeit feucht durchzuwischen
Falls notwendig sind auch Fenster zu putzen
Toiletten
Die Toiletten sind hygienisch einwandfrei zu reinigen
Auffüllen der Hygieneartikel in den Toilettenräumen
Außenbereich
Unrat im Außenbereich ist aufzusammeln und zu entsorgen (insbesondere Zigarettenstummel)
Bitte auch prüfen, ob die Gäste den Parkplatz ordentlich hinterlassen haben.
Der gesamte entstandene Müll ist mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Sollte bei der Übergabe das Vereinsheim nicht entsprechend gereinigt sein, wird dies mit 50,-€ pro angefangene Stunde Reinigung der Mietpartei in Rechnung gestellt.
Verbote
Das Befahren der Gartenanlage ist nicht gestattet.
Die Benutzung von Feuerwerkskörpern und Schusswaffen ist ausdrücklich verboten.
Hinsichtlich der Befestigung von Dekorationen dürfen Nägel, Heftzwecken oder ähnliches nicht an Boden, Wänden und Decken angebracht werden. Dekoration muss rückstandlos entfernbar sein
In den Räumlichkeiten des Vereinsheimes gilt ein striktes Rauchverbot.
Kündigung/Stornierung
Ordentliche Kündigung: Ein Rücktritt der Mietpartei vom Vertrag ist nur in schriftlicher Form zulässig. Dabei fallen folgende Rücktrittskosten zu Lasten der Mietpartei an:
Innerhalb von 4 Tagen nach Vertragsabschluss fallen keine Rücktrittskosten an
Ab 4 Tage nach Vertragsabschluss bis 4 Wochen vor dem Mietzeitraum fallen Rücktrittskosten in Höhe der geleisteten Anzahlung an
Bei weniger als 4 Wochen vor dem Mietzeitraum betragen die Rücktrittskosten 100 % des vereinbarten Mietpreises
Sollte der Verein das Vereinsheim im Mietzeitraum ganz oder teilweise anderweitig vermietet bekommen, werden die Rücktrittskosten anteilig reduziert.
Außerordentliche Kündigung: Der Verein ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Mietpartei die vertraglichen Pflichten in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder dies zu befürchten ist.
Pflichten der Mietpartei
Die Mietpartei versichert mit ihrer Unterschrift, dass sie nicht im Auftrag einer anderen Person handelt. Die Mietpartei ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Sie stellt auch sicher, dass die verantwortliche Person vor Ort min. 25 Jahre alt ist.
Die Mietpartei hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Sie trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Sie ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich.
Die Mietpartei beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.
Die Mietpartei hat dafür Sorge zu tragen, dass die zugelassene Personenzahl von maximal 40 Personen im Innenraum/60 Personen bei Nutzung des Außengeländes nicht überschritten wird.
Haftung (Diebstahl & Beschädigung)
Haftung der Mietpartei: Für die eingebrachten Sachen, die während der Vermietung in dem Vereinsheim gelagert werden, kommt die Mietpartei bei Diebstahl selbst auf. Weiter haftet die Mietpartei für alle Personen- und Sachschäden, die sie oder ihre Mitarbeiter*innen oder sonstige Vertragspartner*innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet die Mietpartei für Schäden an den Einrichtungsgegenständen und der technischen Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässige bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind.
Haftung des Vereins: Der Verein stellt der Mietpartei das Vereinsheim zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese vom Verein unverzüglich nach Kenntnis beseitigt. Der Verein empfiehlt solche Mängel per Foto vor der Veranstaltung festzuhalten. Der Verein haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Verein haftet nicht für von der Mietpartei eingebrachte Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte usw.). Die Nachverrechnungen von Beschädigungen erfolgt am Tag der Schlüsselübergabe.