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  1. Kleingartenverein Auf der Reide e.V.
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Vergabe von Kleingartenparzellen – Ablauf und Kriterien

Diese Seite beschreibt transparent das Verfahren zur Vergabe frei werdender Kleingartenparzellen in unserem Verein. Ziel ist eine faire, nachvollziehbare und gemeinschaftsfördernde Auswahl von Nachpächter*innen, die zur langfristigen Stabilität und zum guten Miteinander in der Anlage beiträgt.

Unser Bewerbungs- und Auswahlverfahren verfolgt außerdem folgende praktische Ziele:

  • Weniger Frust bei Bewerbenden, indem übermäßig lange Wartezeiten vermieden werden
  • Eine schlanke und realistische Warteliste, begrenzt auf etwa vier Bewerbende pro Preisstufe (unter 5000€, bis 10000€, über 10000€)
  • Klare Kriterien für die Aufnahme in die Warteliste
  • Klare und nachvollziehbare Kriterien dafür, wann und an wen ein Garten angeboten wird

Bewerbendenliste

Der Verein führt eine zentrale Bewerbendenliste (Warteliste). Interessierte Personen können sich über das Bewerbungsformular auf unserer Vereinsseite bewerben. Nach einem erfolgreichen Kennenlernen wird die Partei in die Warteliste aufgenommen.

Die Warteliste ist chronologisch nach Eingangsdatum der vollständigen Bewerbung sortiert. Bewerbende können bei ihrer Bewerbung eine Wunschparzelle angeben. In diesem Fall werden sie ausschließlich für diesen Garten berücksichtigt, sobald dieser frei wird. Wer keinen Wunschgarten angibt, wird für alle frei werdenden Parzellen entsprechend der Reihenfolge in Betracht gezogen.

Die Warteliste ist ein unverbindliches Angebot, das keine Rechte oder Ansprüche begründet.

Ablauf der Bewerbung

Jede Bewerbung wird in mehreren Schritten geprüft:

  1. Bewerbung
    • Bewerbung über unser Bewerbungsformular
  2. Vorabprüfung
    • Wohnsitz in Düsseldorf
    • (nicht-)Empfehlung durch Vereinsmitglieder
    • Ausschlussgründe (z. B. dauerhaft unpassendes Profil oder aktuelle Übernachfrage, nicht Satzungskonform)
  3. Kennenlernen
    • Persönlicher Eindruck
    • Einschätzung der gärtnerischen Eignung
    • Bereitschaft zur Mitwirkung im Vereinsleben
    • Passung zur Satzung und zum Vereinsprofil als aufgeschlossene, vielfältige, familienfreundliche Gemeinschaft
  4. Warteliste
    • Besichtigung eines passenden Gartens, wenn
      • das Budget zum geschätzten Wert des Gartens passt
      • die Bewerbenden in die Nachbarschaft passen könnten
  5. Vergabe/Entscheidung
    • Der Garten wird angeboten an Bewerber*innen, die:
      • den Garten übernehmen möchten
      • nach Einschätzung des Vorstands gut zur Nachbarschaft passen
      • einen positiven Eindruck hinterlassen haben
      • möglichst Zustimmung der direkten Nachbar*innen erhalten haben
  6. Streichung von der Warteliste (in jedem Schritt möglich)
    • Auf Wunsch der Bewerbenden
    • Nach Abschluss eines Pachtvertrags
    • Nach drei erfolgten Absagen durch die Bewerbenden
    • Nachträgliche Disqualifizierung (z. B. unpassendes Budget über längeren Zeitraum, nicht Satzungskonform)

Auswahlkriterien

Die Warteliste bildet die Grundlage der Auswahl. Sie wird grundsätzlich nach Eingangsdatum abgearbeitet. Zusätzlich berücksichtigt der Vorstand folgende Aspekte:

  • Passung des Budgets zum geschätzten Gartenwert
  • Nachbarschaftsverträglichkeit
  • Gesamtwirkung der Bewerber*innen im Kennenlernprozess

Nachbarschaftsverträglichkeit

In bestimmten Fällen kann ein Garten nicht angeboten werden, wenn eine nachbarschaftlich problematische Situation absehbar ist. Beispiele:

SituationMaßnahme des Vorstands
HundeunverträglichkeitKein Angebot bei Konfliktpotenzial mit Hunden in direkter Nachbarschaft
Hundephobie oder -traumataRücksicht auf betroffene Nachbar*innen oder Pachtparteien
Bewerber*innen mit kleinen KindernBevorzugt kinderfreundliche Nachbarschaft
Ruhesuchende Bewerber*innenBevorzugt ruhige Umgebungen ohne Kinder/Hunde
Persönlich belastete VorgeschichteKeine direkte Nachbarschaft von konfliktbelasteten Parteien
Historisch/kulturell angespannte BeziehungenKein Angebot bei potenziell dauerhaftem Konfliktpotenzial

Diese Entscheidungen erfolgen stets im Sinne des Vereinsfriedens – nicht willkürlich, sondern verantwortungsbewusst und sachlich.

Dokumentation und Umgang mit Ablehnungen

Alle Auswahlentscheidungen – insbesondere Abweichungen von der Listenreihenfolge – werden vom Vorstand intern dokumentiert. Bewerbende erhalten keine Begründung für die Nichtberücksichtigung.

Die Entscheidungsgrundlagen können auf Anfrage gegenüber dem Gesamtvorstand, dem Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. oder dem zuständigen Gartenamt offengelegt werden.

Kein Anspruch auf Zuteilung

Die Aufnahme in die Warteliste begründet keinen Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten oder überhaupt eines Gartens. Der Vorstand entscheidet im Rahmen der übergeordneten Gesetze und Verordnungen, der geltenden Satzung, der Vereinsordnung sowie der hier beschriebenen Kriterien.

Hinweis zur Pacht

Sobald Du einen Garten übernehmen kannst, also alles zueinander passt, passiert folgendes:

  • Du unterschreibst eine Anerkennungserklärung in welcher Du unsere Satzung und Vereinsordnung anerkennst
  • Du unterschreibst die Einwilligung zur Datenverarbeitung
  • Wir erfassen die Zählerstände des Stromzählers und der Wasseruhr
  • Wir schließen den Pachtvertrag ab
  • Du bekommst die Schlüssel übergeben
  • Falls Du mit dem*der Vorpächter*in die Übernahme von Inventar vereinbart hast, regelt ihr das miteinander
  • Du bekommst die Gartenübernahmerechnung (enthält den "Kaufbetrag" gemäß Schätzung, Aufnahmegebühr, Mitgliedsbeitrag und die anderen Posten der Jahresabrechnung)
  • Du zahlst die Gartenübernahmerechnung - ab jetzt bist Du vollständig Mitglied

Du solltest auch wissen, dass der Pachtvertrag ein Probejahr vorsieht, welches eine vorzeitige Beendigung des Vertrags innerhalb des ersten Jahres (ab Unterschrift) durch Dich oder durch den Verein ermöglicht. Mögliche Gründe hierfür können nach §8 BKleingG (wichtige Gründe) sein:

  • Erhebliche Pflichtverletzungen
    • nachhaltige oder wiederholte Verstöße gegen die Gartenordnung
    • das für das Pachtverhältnis notwendige Vertrauensverhältnis zerstört ist
    • erhebliche oder dauerhafte Belästigungen der Nachbarschaft (z. B. Lärm)
    • unbefugte Tierhaltung, wenn sie zu großen Störungen führt
    • nicht genehmigte oder verbotene bauliche Veränderungen
    • vertragswidrige Nutzung (z. B. überwiegende Wohnnutzung, Partyfläche, Gewerbenutzung)
  • Zahlungsverstöße
    • dauerhaft unpünktliche oder ausbleibende Pachtzahlungen
  • Kleingärtnerische Fehlnutzung
    • dauerhaft nicht kleingärtnerische Nutzung
    • Vernachlässigung der Parzelle
    • fehlende Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung gemäß BKleingG
  • Schwere Verstöße gegen Gemeinschaftsordnung
    • grob unsozialer Umgang mit Mitgliedern
    • vorsätzliche Sachbeschädigungen
    • Weigerung, Zutritt zur Vereinsinfrastruktur (z. B. Strom, Wasser) zu gewähren

Die aufgeführten Gründe können auch im weiteren Pachtverhältnis zu einer Kündigung führen.

Übergeordnete Verordnungen/Gesetze

  1. Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V.
  2. Kleingartenordnung (KGO) der Stadt Düsseldorf
  3. Düsseldorfer Straßenordnung (DStO)
  4. Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
  5. BGB "Vereine" §21-§79a
  6. Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V.

Nützliches

  1. Gartentipps des Bundersverbands
  2. Kleingärten für Biologische Vielfalt
  3. Schrebergarten-Ratgeber
  4. Naturgartenideen
  5. Tipps für den Garten vom WWF
  6. Das Kleingartenportal
  7. Kleingartenonline
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